Bundesgerichtshof-Urteil: Reiner Hinweis auf Tracking nicht mehr zulässig

Website-Trackings sind ohne die Zustimmung des Users nicht zulässig. Nach neuestem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.05.2020 reicht ein Banner mit dem Hinweis, dass auf der Seite getrackt wird und ein Bestätigungsbutton einfach nicht mehr aus. Der Nutzer muss aktiv bestätigen, welche Tracking-Einstellungen er zulassen möchte.

Unsere Empfehlung: Das Consent Tool. Dieses ermöglicht die genaue Auswahl der Trackingvarianten. Direkt alle Akzeptieren, über Verweigern nur notwendige Einstellungen erlauben oder über „mehr“ eine detaillierte Auswahl einzelner Freigaben treffen.

Überall, wo ein Tracking auf der Seite durchgeführt wird, ist diese Abfrage unumgänglich und muss zeitnah umgesetzt werden.

Unser #Webteam übernimmt diese Aufgabe gern für Dich. Melde Dich unter 0 66 41 – 9 11 65 23 oder per E-Mail unter schubath@team-digital.de

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